SW 4 - 35 - 7
Die Alternative für die Beleuchtung von Auslegerschildern.
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SW 4 - 35 - 7
Beschreibung Für eine hohe Lichtausbeute ist physikalisch bedingt ein größerer Leuchtenkopf notwendig. Große Leuchtenköpfe werden häufig als unpassend und nicht so schön angesehen. Dank der besonders effektiven Lichttechnik ist diese Problematik bei diesem Modell deutlich minimiert. Die 35 Watt Halogenmetalldampflampe ist so ergiebig wie eine Glühbirne mit 350 Watt aber deutlich stromsparender und haltbarer. Diese Lichttechnik mit 35 Watt ist noch relativ wenig verbreitet. Darum ist diese Leuchte häufig die einzige Alternative.
Auf der Zeichnung sehen Sie eine Anwendung, für die wir dieses Modell häufig verkaufen.
Als Alternative zu Werbeleuchten, die am Schild direkt montiert werden.
Besonderheit Dieser Scheinwerfer - wie auf der Zeichnung montiert - ist oft die beste Möglichkeit für Schilder bis 1 x 1 Meter
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Typische Situation(en) um diesen Scheinwerfer einzusetzen:
Der Scheinwerfer ist mit etwas mehr Abstand von der zu beleuchtenden Fläche montiert. Die Beleuchtungsfläche soll gezielt angestrahlt werden und ist eher quadratisch oder rund.


Der Scheinwerfer soll von oben auf die Bodenfläche leuchten und kann die Wandfläche etwas mitbeleuchten.
Reflektor: Rotationssymmetrisch oder asymmetrisch mittelbreit-/breitstrahlend


Situation 5
Der Scheinwerfer ist mit etwas mehr Abstand von der zu beleuchtenden Fläche montiert. Die Beleuchtungsfläche soll gezielt angestrahlt werden und ist eher quadratisch oder rund.


Situation 6
Der Scheinwerfer soll von oben auf die Bodenfläche leuchten und kann die Wandfläche etwas mitbeleuchten.
Reflektor: Rotationssymmetrisch oder asymmetrisch mittelbreit-/breitstrahlend


Belehrung zur Entsorgung von Elektrogeräten
Wir bieten Ihnen auch Elektrogeräte sowie Bestandteile von Elektrogeräten an, die unter das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) fallen. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erlaubt und kann gesundheitliche Folgen nach sich ziehen! Sie sind zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
Unter das ElektroG fallen auch Beleuchtungskörper wie Gasentladungslampen einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen, Niederdruck-Natriumdampf-lampen, Leuchten für Leuchtstofflampen, Stabförmige Leuchtstofflam-pen, Kompaktleuchtstofflampen, Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht


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